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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu
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bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer
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Im übrigen verweise ich auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Teledienstgesetz (TDG).
6. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Umtausch bzw. Rücknahme
Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder
beschädigter Originalverpackung (z.B. CD Siegel) sowie bei
fehlender Originalrechnung und Sonderangebote ist ausgeschlossen.
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme
jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine
Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder
defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem
Öffnen der Originalverpackung, erkennt der Kunde unseren
Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an.
Preise – Zahlungsbedingungen
Auch für benutzte Datenträger jeder Art (CD, DVD,
usw.) sowie für
Verschleißteile übernimmt die Firma @krib>DAT keine
Garantie. Sie sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe am Produkt ohne ausdrückliche,
schriftliche Bestätigung der Firma @krib>DAT oder durch
Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
Die Angaben des Anbieters zum Liefer-/Leistungsgegenstand in
Preislisten, Prospekten, Katalogen, Webseiten oder ähnlichen
Materialien stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und dem
Anbieter bekannte Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine
Garantierklärungen des Anbieters, handelsübliche Abweichungen
bleiben vorbehalten.
Der Anbieter übernimmt bei Softwarelieferungen insbesondere keine
Gewähr für absolute Fehlerfreiheit und den
unterbrechungsfreien Ablauf der Programme. Nach § 312 d Abs. 4 BGB
besteht auch kein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren, die
nach besonderen Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten
sind. Für sämtliche unserer Angebote trifft dieser
Widerrufsausschluss zu. Sollte dennoch eine Auftragsstornierung
erfolgen, wird ungeachtet der dafür vorliegenden Gründe, ein
Ausfallhonorar in Höhe von 35% des Auftragswertes fällig.
Die Lizenzgebühr und sonstige Preise und Vergütungen sind in
Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben.
Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug
fällig, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
Für alle Lieferungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher
Gegenansprüche und die Auf-rechnung mit bestrittenen oder nicht
rechtskräftig festgestellten Forderungen sind unzulässig. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 %
über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen oder in erweislich
entstandener tatsächlicher Höhe.
Entsprechend gilt als vereinbart, dass der Käufer bei
Nichteinlösung von Schecks/Wechseln die Kaufpreisforderung vom
Zeitpunkt der Warenübergabe an zu verzinsen hat.
Verkauf und Lieferungen erfolgen nur zu den nachfolgenden
ausschließlichen Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegen-stehender oder von unseren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich für Kaufleute im Sinne des § 24 AGBG.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden.
Angebote – Angebotsunterlagen
Soweit eine schriftliche Bestätigung der Aufträge durch uns
erfolgt, legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den
Lieferumfang rechtsverbindlich fest.
Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter
werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
Gewährleistung
Bei Datenverlust können keine Ansprüche an die Firma @krib>DAT geltend gemacht werden.
Mit Unterschrift des Kunden auf dem Arbeitsblatt /
Übergabeprotokoll / Lieferschein wird bestätigt, dass die
Ware vollständig und in einem funktionstüchtigen Zustand
übergeben wurde bzw. die erbrachte Leistung anerkannt wird.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet. Wir übernehmen dann alle zur Nachbesserung
notwendigen Materialkosten. Die gegebenenfalls erforderlichen Lohn-
,Fahrt-und Frachtkosten fallen dem Kunden zur Last. Sofern wir zur
Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind, oder
schlägt diese 2 mal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Minderung zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen
Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
§§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
Für die speziell übernommenen Garantien gelten die jeweils
bei Auslieferung auf der Rechnung aufgedruckten Bedingungen.
Erfüllungsort für Gewährleistungen ist, sofern nicht im
Einzelauftrag hinsichtlich des Leistungsortes etwas anderes vereinbart
ist, unser Geschäftssitz. Der Kunde ist verpflichtet, auf
Verlangen die Ware auf seine Kosten an uns in der Originalverpackung
einschließlich der Originalrechnung zurückzusenden. Dies
gilt insbesondere auch für mangelhafte Ware, welche wir im Rahmen
der Gewährleistungen durch mangelfreie Ware austauschen.
Durch den Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten
keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
Software
Die Lieferung erfolgt durch Übergabe bzw. Übersendung des bzw. der Programmdatenträger .
Auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgt eine spezielle Programmeinweisung
und spezielle Anpassungen gegen gesonderte Vergütung nach
Stundenaufwand entsprechend unserem jeweils gültigen Stundensatz
zuzüglich Reisekosten und Reisespesen.
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz-
und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der
Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
Lieferzeit – Verzug
Liefertermin sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindliche
Termine; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des
Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer
übernommen.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in
Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung, außer bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Gefahrenübergang
Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße
Transportverpackung und ordnungsgemäße Bestellung eines
Frachtführers gesorgt; weitere Verbindlichkeiten wegen des
Versands der Ware bestehen für uns nicht. Sofern der Versand der
Ware zum Kunden vereinbart wird, reist die Ware auf Gefahr des Kunden,
unabhängig, ob vom Hersteller oder Vertragspartner verschickt.
Der Kunde – soweit diese gleichzeitig Lizenznehmer sind –
werden darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist,
Software-Leistungen fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen
deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit des
von uns gelieferten Programms zu dem angegebenen Programmzweck.
Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Standardsoftware den
betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern nicht
etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Auch für Rechenzeiten einzelner Programmabläufe können
wir keine Gewähr übernehmen, weil insoweit die Kapazität
der Datenverarbeitungsanlage und deren Nutzungsgrad ausschlaggebend
sind.
Bei unerlaubten Eingriffen in die Software durch den Lizenznehmer bzw.
Dritte entfällt jede weitere Gewährleistung durch uns.
Wir behalten uns vor, unsere Programme zu ändern, weiter zu
entwickeln, zu verbessern oder durch Neuentwicklungen zu ersetzen.
Wenn wir Lizenznehmern, mit denen wir keinen zusätzlichen
Pflegevertrag abgeschlossen haben, einen neueren Programmstand zur
Verfügung stellen, geschieht das gegen zusätzliches Entgelt.
Wenn neue Programmstände ohne Zusatzentgelt zur Verfügung gestellt werden, entfällt hier die Gewährleistung.
Haftung
Soweit gemäß Nr. 6 Abs. d) – f) unsere Haftung auf
Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei
Vertragsabschluß. Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere
für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß
§ 823 BGB.
Die Regelung gemäß Abs. a) gilt nicht für
Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz.
Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu
vertretender Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem.
§ 823 BGB richtet sich – gleichgültig gegen wen diese
Ansprüche geltend gemacht werden nach § 6 Abs. b).
Eigentumsvorbehalt
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahl zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir
Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt
geliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller bei uns
bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers auf diesen über.
Das gilt auch dann, wenn der Käufer für bestimmte von ihm
bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das
Vorbehaltungseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Der Kunde - soweit selbst Wiederverkäufer – ist berechtigt,
die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt
jedoch bereits jetzt alle diejenigen Forderungen einschließlich
der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch
nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seiner
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können
wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum
stehender Waren, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für
uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche, wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die
Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für uns. Für in Auftrag gegebene Kostenvoranschläge
und/oder sonstige Beratungen werden Arbeitsaufwände und ggf.
weitere anfallende
effektive Unkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, die bei
Auftragszusage verrechnet werden.
Recht auf Rücktritt/Abtretungsverbot
Wird uns nach Abschluss des Vertrages Negativmaterial hinsichtlich
Zahlungsmoral und Zahlungswürdigkeit bekannt, sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
Die Abtretung der Forderung gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir dieser nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Ist dem Käufer die Weitergabe an den Factor vereinbart, sind die
in unseren Rechnungen zugrundeliegenden Forderungen im Rahmen eines
Factorinvertrages an die auf der Rechnung ausgewiesenen
Factorgesellschaft abgetreten. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung
sind ausschließlich auf das Konto laut Rechnung zu richten.
Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche
Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck
weitgehend erreichen.
Ich freue mich über Anregungen, Tipps und konstruktive Kritik. Schicken Sie mir einfach eine
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